Mit dieser Richtlinie, die die Mitgliederversammlung am 11.06.2018 auf der Grundlage von S 12 der Vereinssatzung in der Fassung vom 11.06.2018 beschlossen hat, werden die Mitglieder des Vereins über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Verein informiert.
Diese Richtlinie ist Grundlage für die Einwilligungserklärung der Mitglieder.
Die personenbezogenen Daten werden dabei zum einen durch den Verein, aber auch durch Dritte, etwa durch Fachverbände, in denen der Verein Mitglied ist, oder Fördergeldgeber verarbeitet.
1. Verantwortlichkeit des Vereins und Ansprechpartner
Der Döbelner SC 02190 e.V. (DSC) ist auf der Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Verein.
Fragen sind grundsätzlich an den Vorstand des Vereins zu richten.
Darüber hinaus ist der Datenschutzbeauftragte des Vereins Ansprechpartner bei Unklarheiten.
2. Grundlagen für die Verarbeitung von Daten im Verein
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im DSC beruht auf der von den Mitgliedern erteilten Einwilligungserklärung und der Satzung des DSC in der Fassung vom 11.06.2018. Den Regelungen der Satzung haben sich die Mitglieder mit ihrem Beitritt in den Verein unterworfen. Auf der Grundlage der Satzung besteht im Verein eine Datenschutzrichtlinie, die die Mitgliederversammlung am 11.06.2018 beschlossen hat, zuletzt geändert am 8.12.2025. In die Geltung dieser Regelung haben die Mitglieder eingewilligt.
3. Verarbeitung durch den Verein
Der DSC erhebt und verarbeitet personenbezogenen Daten der Mitglieder und Mitarbeiter zur Erfüllung seines Vereinszwecks und im Rahmen der Mitgliedschaft, um seine Aufgaben umfassend wahrnehmen zu können.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Erfüllung der Aufgaben des DSC und der sich daraus ergebenden Pflichten und Aufgaben erforderlich und beruht auf Artikel 6 Absatz 1 DSGVO.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher
Grundlage an andere öffentliche Stellen, die diese Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen
Aufgaben benötigen oder an private Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Vetwendung dieser Daten darlegen.
Der DSC erhebt und verarbeitet folgende Daten von seinen Mitgliedern und Mitarbeitern:
4. Wie verarbeitet der Verein diese Daten?
Die personenbezogenen Daten der Mitglieder und Mitarbeiter des DSC werden durch die Geschäftsstelle in folgenden Programmen und Datenbanken gespeichert:
Linear Vereinsverwaltung / WISO MeinVerein
5. Verarbeitung durch Dritte
Je nach Anforderungen der Fachverbände, in denen der Verein Mitglied ist, werden die Daten der Mitglieder weitergegeben.
Daten der Mitarbeiter werden weitergegeben an:
> Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit Steuerbüro zur Lohnabrechnung
6. Löschung und Übertragung der Daten
Personenbezogene Daten der Mitglieder und Mitarbeiter müssen durch den Verein solange gespeichert werden, wie sie für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten erforderlich sind Sofern keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten mehr bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
7. Rechte der Mitglieder
Mitglieder haben nach der EU-Datenschutzgrundverordnung verschiedene Rechte gegenüber dem Verein. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den Artikeln 15-18 und 21.
Mitglieder haben u.a. das recht, die Verwendung ihrer Daten zum Zweck der Ausübung der Aufgaben des Vereins jederzeit widersprechen.
Zudem sind Mitglieder berechtigt, Auskunft über beim Verein gespeicherten personenbezogenen Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordem.
Anfragen von Mitgliedern werden von der Geschäftsstelle grundsätzlich innerhalb eines Monats beantwortet.
8. Datenschutzbeauftragter des Vereins
Sollte ein Mitglied der Ansicht sein, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen geltendes Recht verstößt, ist der Vorstand oder der Datenschutzbeauftragte des Vereins über die Geschäftsstelle anzusprechen.
9. Aufsichtsbehörde und Beschwerderecht
Sollten Bedenken von Mitgliedem nicht ausräumen werden können, kann sich dieses an die für den DSC zuständige Aufsichtsbehörde (Sächsischer Datenschutzbeauftragter) wenden. Dort kann auch Beschwerde gegen den Verein eingereicht werden.